Anmeldeformulare für die Goethe-Schule Breitenbrunn

      • Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2026/27

         

        Sehr geehrte Eltern,

        ich freue mich über das gezeigte Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen. Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum vom 06.02.2026 bis 27.02.2026 zu folgenden Zeiten im Sekretariat unserer Schule:

         

                    06.02.2026                   12-15 Uhr

                    09.-20.02.2026              9-12 Uhr

                    23.-27.02.2026              9-14 Uhr

         

        Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

        1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung - als Original[1])
        2. die Kopie, der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
        3. eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
        4. den ausgefüllte Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten - als Original
        5. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht - als Kopie
        6. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehinderten-ausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie
        7. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist

        Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.

        (Den Aufnahmeantrag können Sie auch unter

         

        https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=1119

         

        auf der Seite des Freistaates Sachsen im Formularservice abrufen.)

         

        Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

        Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern bis 22.05.2026.

         

        Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.

        Die Auswahl der SuS erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt:

         

        1. ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule,
        2. Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an unserer Schule mehr als 60 Minuten benötigen (unzumutbarer Schulweg),
        3. Gemeindezugehörigkeit (Kinder, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Breitenbrunn, einschließlich Ortsteilen haben),
        4. Dauer des Schulweges: ausschlaggebend ist die Wegedauer vom Hauptwohnsitz aus (im Falle des elterlichen Wechselmodells ist das arithmetische Mittel aus den jeweiligen Schulwegen zu bilden), die Wegedauer ergibt sich für fußläufige SuS aus der über ein öffentlich zugängliches Entfernungsermittlungstool (z. B. Google Maps) zu ermittelnden Wegstrecke, für deren Bewältigung drei Minuten je 200 Metern anzusetzen sind, und für Fahrschülerinnen und Fahrschüler, für die gemäß der Satzung des zuständigen Verkehrsverbundes Anspruch auf eine erstattungsfähige Schülerbeförderung besteht bzw. - soweit Letztere keine sog. Mindestentfernungen regelt - für die gemäß Ziffer 3.1 der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Schulwegsicherung und Beförderung von Schülern von einem unzumutbaren fußläufigen Schulweg ausgegangen wird, über das Fahrplantool des zuständigen Verkehrsverbundes,
        5. Zufallsprinzip (Losverfahren)  - kommt nur zur Anwendung, sofern an der Kapazitätsgrenze mehrere Anmeldungen mit identischen Voraussetzungen vorliegen.

        Vor Start des kriterienbasierten Aufnahmeverfahrens wird geprüft, ob eine Ablehnung für einzelne Kinder eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtefallsituation wird einzelfallbezogen getroffen.

         

        Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.

        Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.

         

        Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.

         

        Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der freiwerdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

         

        Mit freundlichen Grüßen

         

        C. Mai

        Schulleiter

         

         

        [1] SuS aus anderen Bundesländern, SuS mit Migrationshintergrund, SuS aus dem Ausland u. a.

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